Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht
  • Ihnen wird eine Straftat aus dem Wirtschaftsstrafrecht vorgeworfen?
  • Lautet der Vorwurf sogar auf eine gewerbsmäßig oder bandenmäßig begangene Straftat?
  • Sie brauchen einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Wirtschaftsstrafrecht?

 

Die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft steht an Ihrer Seite! Durch uns erhalten Sie eine schnelle, kompetente und durchsetzungsstarke Verteidigung bei Strafverfahren im Wirtschaftsstrafrecht.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.

 

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Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht


Wir sind Ihre kompetenten Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht und beim Vorwurf bandenmäßiger Straftaten. Unsere Rechtsanwälte kombinieren Fachkenntnisse im Wirtschaftsstrafrecht mit langjähriger Erfahrung als Strafverteidiger vor Gericht.

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Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume und Beschlagnahme von Rechnern und Unterlagen

Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft, Zollfahnder oder Steuerfahnder die Durchsuchung Ihrer Geschäftsräume vorbereiten oder Computer, Unterlagen, Gelder oder Waren beschlagnahmen wollen, dann dürfen Sie keine Zeit verlieren: Setzen Sie sich umgehend mit unserer Kanzlei in Verbindung.

Solchen Ermittlungsmaßnahmen setzt das Recht klare Grenzen. Grundsätzlich ist ein richterlicher Beschluss erforderlich. Falls die Ermittlungsbeamten die Vorgaben überschreiten und unangemessene Schritte ergreifen, wird ein Anwalt unserer Kanzlei umgehend Beschwerde erheben. Für unrechtmäßig erhobene Beweise gilt ein Beweisverwertungsverbot. Von einem Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht unserer Kanzlei erhalten Sie konkrete Hinweise zum richtigen Verhalten. Bei Bedarf wird er Sie zudem vor Ort unterstützen. Wir beraten Sie deutschlandweit!

Sie haben eine Vorladung erhalten?

Sie sollen als Beschuldigter vernommen werden? Unsere erfahrenen Anwälte im Wirtschaftsstrafrecht werden Sie davor bewahren, sich unabsichtlich selbst zu schaden. Das gilt auch für den Fall, dass Sie zunächst „nur“ als Zeuge vernommen werden sollen. In diesem Fall haben Sie Anspruch auf Beratung durch einen Anwalt als Zeugenbeistand.

Die Beamten, die die Befragung durchführen, genießen Heimvorteil, schließlich ist das Wirtschaftsstrafrecht ihr Berufsfeld. Doch das gilt auch für unsere erfahrenen Anwälte für Wirtschaftsstrafrecht. Wir sorgen dafür, dass Sie den Ermittlern auf Augenhöhe begegnen.

Wurden Konten und Gelder Ihrer Verfügung entzogen?

Staatsanwälte können mit verschiedenen Rechtmitteln dafür sorgen, dass Sie keinen Zugriff mehr auf Ihre Gelder beziehungsweise Konten haben. Neben der Beschlagnahme sind dies der dingliche Arrest und die Vermögensabschöpfung.

Solche Maßnahmen sind für ein Unternehmen ein großes Risiko, die Liquidität ist akut gefährdet. Zum Glück gilt auch in diesem Fall: Alle Maßnahmen müssen einer rechtlichen Überprüfung standhalten.

Wir stehen an Ihrer Seite und vertreten Sie kompetent und durchsetzungsstark. Nehmen Sie Kontakt zur Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft auf und sprechen Sie mit uns über die Vorwürfe!

Korruptionsvorwürfe im Wirtschaftsstrafrecht

Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, Vorteilsgewährung sowie Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sind gängige Tatbestände und oft Gegenstand der Vorwürfe der Staatsanwaltschaft.

Bei Korruptionsstraftaten muss die Staatsanwaltschaft auch im Wirtschaftsstrafrecht eine sogenannte „Unrechtsvereinbarung“ nachweisen. Ein Anwalt unserer Kanzlei wird alle Verdächtigungen und Beschuldigungen rigoros auf ihre Beweisbarkeit und Plausibilität abklopfen und alle Indizien und Tatsachen, die für Sie sprechen, mit Nachdruck zur Geltung bringen. So können wir Vorwürfe gegen Sie abwenden und entkräften! Wir stehen Ihnen für eine Beratung und Strafverteidigung im Wirtschaftsstrafrecht von unseren Standorten in Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hameln, Hannover, Heidelberg, München, Nürnberg und Stuttgart zur Verfügung!

Strafverteidigung gegen angebliche Insolvenzstraftaten

Oft werden Unternehmer und Arbeitgeber mit Vorwürfen der Insolvenzverschleppung, von Bankrott, der Gläubigerbegünstigung, der Schuldnerbegünstigung, der Untreue, von Insolvenzbetrug oder der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen durch die Staatsanwaltschaft konfrontiert.

Im Zusammenhang mit einer Insolvenz ist das Risiko für GmbH-Geschäftsführer und die Vorstände einer AG groß: Schnell steht der Vorwurf einer Insolvenzstraftat im Raum. Dann droht nicht nur eine strafrechtliche Verurteilung, sondern auch die – grundsätzlich unbegrenzte – persönliche Haftung und damit in vielen Fällen der private Ruin. Rechtsanwalt Ein erfahrener Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht unserer Kanzlei wird dem Versuch, aus wirtschaftlichem Misserfolg ein angebliches Fehlverhalten Ihrerseits abzuleiten, energisch entgegentreten.

Geldwäsche, Zollvergehen, Subventionsbetrug, wettbewerbsbeschränkende Absprachen und unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels

Wie überall im Strafrecht gilt auch im Wirtschaftsstrafrecht: Als Beschuldigter haben Sie Rechte – und dazu gehört in erster Linie das Recht, sich von einem erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt für Strafrecht verteidigen zu lassen. Wenn Ihnen Geldwäsche, Zollvergehen, Subventionsbetrug oder andere Straftaten im Wirtschaftsstrafrecht vorgeworfen werden, sollten Sie unbedingt und zeitnah einen erfahrenen Anwalt unserer Kanzlei heranziehen.

Der Nachweis von Wirtschaftsstraftaten ist nur selten einfach. Die Staatsanwaltschaft muss zum Beispiel nachweisen, dass wirklich Absprachen getroffen wurden oder dass die angeblich kriminellen Handlungen tatsächlich beabsichtigt waren. Die Hürden für ihre Beweisführung liegen hoch. Ein erfahrener Anwalt findet häufig Raum für substanzielle Zweifel an der Anklage.

Betrug, Subventionsbetrug, Bandendiebstahl, Urkundenfälschung, Steuerhinterziehung, Geldwäsche

Für eine Anklage aufgrund bandenmäßig begangener Straftaten genügt es, wenn sich mutmaßlich mindestens drei Personen zusammengeschlossen haben, um das Delikt zu begehen. Typische bandenmäßig begangene Straftaten sind etwa Betrug, Diebstahl, Subventionsbetrug, Wucher, Urkundenfälschung, Steuer- und Abgabenhinterziehung sowie Geldwäsche. Auch im Rahmen des Wirtschaftsstrafrechts sind diese hochrelevant!

Solchen Taten werden als schwerer Fall verfolgt, und die Staatsanwaltschaft wird höhere Geldstrafen oder Freiheitsstrafen fordern. Wenn der Vorwurf einer bandenmäßig begangenen Straftat in ein Ermittlungsverfahren mündet, sollte Ihr Strafverteidiger diesem Risiko gewachsen sein. Rechtsanwalt Markus Bauer und seine Kollegen wissen, wovon in diesem Fall eine erfolgreiche Verteidigung abhängt und mit welchen Argumenten man den Vorwurf bandenmäßiger Delikte widerlegen kann. Wir stehen Ihnen im Ernstfall und zur Beratung im Wirtschaftsstrafrecht!

Der Anwalt in Ihrer Nähe - Deutschlandweite Vertretung

Ihr Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht

„Ich bin Markus Bauer, Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Nach 14 Jahren aktiven Polizeidienst in Hannover, habe ich mich dazu entschlossen meiner eigentlichen Berufung als Rechtsanwalt zu folgen. Dadurch kenne ich die Taktik und Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden aus eigener Erfahrung und erreiche regelmäßig auch die außergerichtliche Beilegung des Problemfalls.

In unserer Verteidigung legen wir viel Wert auf den Schutz und die Verteidigung unserer Mandaten sowie die Diskretion nach außen. Im Fokus steht eine perfekte und individuelle Verteidigungsstrategie. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Gemeinsam kämpfen wir für Ihre Rechte und Ihre Freiheit!

Wirtschaftsstrafrecht Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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