Ihr Revisionsanwalt im Strafrecht

Anwalt für Revision im Strafrecht
  • Sie wurden bereits verurteilt und ein Berufungsverfahren blieb erfolglos?
  • Ihr bisheriger Strafverteidiger ist nicht in der Lage, Revisionsgründe zu finden?
  • Sie brauchen einen Strafverteidiger mit Erfahrung bei der strafrechtlichen Revision?

 

Die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft steht an Ihrer Seite! Durch uns erhalten Sie eine schnelle, kompetente und durchsetzungsstarke Verteidigung, die in der Lage ist, Revisionsgründe zu finden und diese mit Nachdruck vorzutragen.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.

 

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Jetzt erst recht?! - Revision durch erfahrenen Strafverteidiger


Ihr Strafverfahren oder das eines Angehörigen endete mit einem für Sie unbefriedigenden Urteil? Sie wurden zu einer Geldstrafe oder Haftstrafe verurteilt, obwohl das Strafverfahren nach Ihrer Meinung Fehler aufwies? Sie fühlen sich aufgrund von Verfahrensfehlern ungerecht behandelt? Gehen Sie mit einem erfahrenen Anwalt unserer Kanzlei in Revision!

In diesem Fall müssen Sie nicht einfach die Waffen strecken. Ergibt der Verlauf Ihres Strafprozesses Anhaltspunkte für Rechtsfehler, dann sollten Sie darüber nachdenken, Revision einzulegen.

In einem strafrechtlichen Revisionsverfahren werden Fehler im Strafprozess offengelegt. Das Revisionsgericht wird die Entscheidungsfindung der vorangegangenen Instanz (Tatsacheninstanz genannt) prüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Die Rechtsanwaltsgesellschaft Bauer ist der richtige Ansprechpartner, um Sie im Revisionsverfahren zu vertreten. Er wird Ihre Revision zielgerichtet vorantreiben und dabei mit der für unsere anwaltliche Arbeit charakteristischen Kombination aus Hartnäckigkeit und strafrechtlicher Kompetenz zu Werke gehen.

Wir beraten Sie gerne zur Möglichkeit einer strafrechtlichen Revision in Ihrem Fall.

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Was ist eine strafrechtliche Revision eigentlich?

Anders als bei einer Berufung, bei der ein Fall vor einer höheren Instanz auch hinsichtlich der Tatsachen ganz neu verhandelt wird, unterzieht das höhere Gericht im Rahmen einer Revision die vorangegangene Entscheidung nur Rechtsprüfung im Hinblick auf die Beweiswürdigung und mögliche Verfahrensfehler. Eine Tatsachenermittlung erfolgt dagegen nicht.

Es kann in der Revision also beispielsweise darum gehen, ob der Beschuldigte ausreichend Gelegenheit für eigene Aussagen bekommen hat oder ob eine bestimmte Zeugenaussage vom Gericht überhaupt oder nicht ausreichend zur Kenntnis genommen wurde. Ob die Tatsacheninstanz diesem Zeugen zu Recht geglaubt hat oder nicht, ist dagegen nicht Gegenstand im Revisionsprozess.

Eine Berufung ist im Strafrecht nur gegen Entscheidungen des Amtsgerichts möglich. Gegen die Entscheidung einer kleinen oder großen Strafkammer eines Landgerichts, wo ernstere Vorwürfe (ab vier Jahren Strafandrohung) verhandelt werden, kann nur die Revision eingelegt werden, je nach Erstinstanz entweder beim Bundesgerichtshof oder beim zuständigen Oberlandesgericht.

Für das Stellen des Revisionsantrags bleibt nur eine Woche, für die Begründung dann nur ein Monat ab Zustellung des Urteils. Diese Fristen sind sehr knapp, da der Revisionsantrag hohe Anforderungen an Schlüssigkeit und Form erfüllen muss. Eine Revision verlangt einen professionellen und fachkundigen Anwalt für Strafrecht. Unsere Rechtsanwälte der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft beraten Sie zu Ihrer Möglichkeit auf Revision.

Exzellente Kenntnisse im Strafprozessrecht für Ihre Revision

Ein Revisionsantrag ist nicht der leichte Weg zur gewünschten Urteilskorrektur im Strafprozess. Dafür ist die strafrechtliche Revision juristisch zu komplex und die Herausforderungen auf dem Weg zur erfolgreichen Revision liegen zu hoch. Der Erfolg hängt in der Realität sehr vom Einzelfall und von der anwaltlichen Qualität der Revisionsvertretung ab. Viele Revisionen scheitern, häufig wird bereits der Revisionsantrag verworfen.

Grundlage einer erfolgreichen Revision ist in jedem Fall eine hieb- und stichfeste Revisionsbegründung, die den strengen formalen Anforderungen entspricht und geeignet ist, das Revisionsgericht auch inhaltlich zu überzeugen. Dazu muss ein wirklich überzeugender Auftritt des Anwalts für Strafrecht vor dem Revisionsgericht kommen. Ein erfahrener Anwalt unserer Kanzlei kann Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Revision stark verbessern!

Ein Anwalt unserer Kanzlei als Instanzverteidiger

Gegen die Entscheidung einer kleinen Strafkammer in einer von Ihnen vertretenen Sache soll Revision eingelegt werden? Sie möchten zur eigenen Entlastung die Ausarbeitung der Revisionsbegründung und die Vertretung im Revisionsverfahren gern einem Anwaltskollegen überlassen, der über die Zeit, die Ressourcen und die Vorkenntnisse für eine Revision im Strafrecht verfügt?

Rechtsanwalt Bauer und seine Kollegen für Strafrecht wissen, welche Anforderungen an die Arbeit des Strafverteidigers in der Revisionsinstanz im Unterschied zu den Erfordernissen in der Tatsacheninstanz oder Berufungsinstanz gestellt werden. Die Kanzlei Bauer wird die Revisionsbegründung oder die Revisionsvertretung gern und in enger Abstimmung mit Ihnen übernehmen.

Der Anwalt in Ihrer Nähe - Deutschlandweite Vertretung

Ihr Anwalt für Strafrecht

„Ich bin Markus Bauer, Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Nach 14 Jahren aktiven Polizeidienst in Hannover, habe ich mich dazu entschlossen meiner eigentlichen Berufung als Rechtsanwalt zu folgen. Dadurch kenne ich die Taktik und Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden aus eigener Erfahrung und erreiche regelmäßig auch die außergerichtliche Beilegung des Problemfalls.

In unserer Verteidigung legen wir viel Wert auf den Schutz und die Verteidigung unserer Mandaten sowie die Diskretion nach außen. Im Fokus steht eine perfekte und individuelle Verteidigungsstrategie. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Gemeinsam kämpfen wir für Ihre Rechte und Ihre Freiheit!

Revision Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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