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  • Sie sind unter 21 Jahre und werden eines Verbrechens beschuldigt?
  • Die Polizei hat Ihnen eine Vorladung geschickt oder es fand eine Hausdurchsuchung statt?
  • Sie brauchen einen Strafverteidiger mit Erfahrung im Jugendstrafrecht?

 

Die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft steht an Ihrer Seite! Durch uns erhalten Sie eine schnelle, kompetente und durchsetzungsstarke Verteidigung bei Strafverfahren gegen Jugendliche oder Heranwachsende.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.

 

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Strafverteidigung im Jugendstrafrecht


Langjährige Erfahrung im Jugendstrafrecht, ein verhandlungssicheres Auftreten sowie eine durchsetzungsstarke Vertretung durch einen versierten Strafverteidiger ist Ihnen bei der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft garantiert. Kanzleiinhaber Markus Bauer war 14 Jahre aktiv im Polizeidienst in Hannover und kennt daher die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden aus erster Hand. Nutzen Sie diese Erfahrung!

Wir vertreten Jugendliche und Heranwachsende bundesweit bei allen Strafdelikten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für ein unverbindliches Erstgespräch!

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Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht

Das deutsche Jugendstrafrecht unterscheidet sich ganz deutlich vom für Erwachsene geltenden Strafrecht. Es ist vom sogenannten Erziehungsgedanken bestimmt: Jugendliche Täter sollen nicht in erster Linie bestraft werden. Vielmehr soll an den Ursachen ihrer Straffälligkeit angesetzt und erzieherisch so auf sie eingewirkt werden, sodass sie künftig nicht mehr mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

Das Jugendstrafrecht ist in einem gesonderten Gesetz, dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt. Dieses enthält eigene, vom Strafrecht für Erwachsene abweichende Sanktionen und Verfahrensvorschriften. Auch für Jugendliche gilt aber daneben das Strafgesetzbuch (StGB), in dem die in Deutschland mit Strafe bedrohten Taten aufgeführt sind.

Aufgrund der vielen Besonderheiten des Jugendstrafrechts sollten sich Jugendliche stets von einem spezialisierten Rechtsanwalt vertreten lassen. Unsere Anwälte stehen Ihnen mit all ihrer Erfahrung zur Seite.

Anwendungsbereich des Jugendstrafrechts

Das Jugendstrafrecht findet auf Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren Anwendung. Es kann aber auch für sogenannte Heranwachsende bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres herangezogen werden. Das ist möglich, wenn diesen entweder eine jugendtypische Tat vorgeworfen wird oder bei ihnen eine Reifeverzögerung festgestellt wurde. Zu den jugendtypischen Taten gehören zum Beispiel:

  • Schwarzfahren,
  • Sachbeschädigungen wie Graffiti sprühen oder Vandalismus,
  • kleinere Diebstähle,
  • Drogendelikte oder
  • Körperverletzungen im Rahmen von Prügeleien unter Gleichaltrigen.

Deutlich schwieriger ist die Feststellung einer Reifeverzögerung. Dazu müssen die persönlichen Umstände des Heranwachsenden genauer analysiert werden.

Ein Anwalt für Jugendstrafrecht der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft weiß, welche Argumente ins Feld geführt werden können, um eine jugendtypische Tat oder einen verzögerten Reifegrad überzeugend zu begründen und die Anwendung von Jugendstrafrecht auch bei Heranwachsenden durchzusetzen. Wir beraten und vertreten Sie vor Gericht.

Maßnahmen und Sanktionen des Jugendstrafrechts

Die Maßnahmen im Jugendstrafrecht sind mit denen des Erwachsenenstrafrechts nicht vergleichbar. Man unterscheidet sogenannte Erziehungsmaßregeln, Zuchtmittel und Jugendstrafen, insbesondere folgende:

  • Erziehungsmaßregeln, die nach dem Jugendstrafrecht aus Anlass der Tat angeordnet werden und die Lebensführung des Jugendlichen erzieherisch beeinflussen sollen, insbesondere Weisungen an den Jugendlichen oder die Anordnung von Erziehungshilfen.
  • Verwarnungen, die dem Jugendlichen das Unrecht der Tat eindringlich vorhalten.
  • Arbeitsauflagen oder Auflagen, einen angerichteten Schaden auszugleichen, sich persönlich bei dem Verletzten zu entschuldigen oder einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen.
  • Jugendarrest nach dem Jugendstrafrecht als Freizeitarrest, Kurzarrest oder Dauerarrest von einigen Tagen bis maximal vier Wochen.
  • Jugendstrafen, das heißt Haft in einer Jugendhaftanstalt mit oder ohne Bewährung. Das Mindestmaß der Jugendstrafe beträgt sechs Monate, das Höchstmaß fünf Jahre. Bei Verbrechen, für die nach allgemeinem Strafrecht eine Höchststrafe von mehr als zehn Jahren angedroht ist, beträgt das Höchstmaß nach dem Jugendstrafrecht zehn Jahre.

Welche Sanktion letztlich angeordnet wird, richtet sich wiederum nach dem Erziehungsgedanken. Das Jugendgericht stellt sich hierzu die Frage, was erforderlich ist, um den Täter von weiteren Straftaten abzuhalten.

Hier ist eine geschickte Argumentation durch den Anwalt als Strafverteidiger gefragt. Er muss strafmildernde Umstände überzeugend vortragen, dem Gericht positive Entwicklungen und Prognosen des Jugendlichen glaubhaft vor Augen führen und so eine möglichst milde Entscheidung zu dessen Gunsten durchsetzen.

Nur ein im Jugendstrafrecht versierter Anwalt kann Sie oder Ihr Kind optimal verteidigen. Ein Anwalt der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft kann vor Gericht vielfach die Verhängung weniger einschneidender Sanktionen – z.B. Auflagen statt Jugendstrafen – erreichen. Er kann das Gericht oft davon überzeugen, dass diese im Sinne des Erziehungsgedankens das geeignetere Mittel sind, um Sie bzw. Ihr Kind von künftigen Straftaten abzuhalten.

Chancen auf Einstellung des Verfahrens im Jugendstrafrecht

Gerade im Jugendstrafrecht kann oft sogar oft eine Einstellung des Verfahrens durch einen erfahrenen Anwalt erreicht werden, entweder seitens des Gerichts oder auch seitens der Staatsanwaltschaft. Letztere kann ohne Zustimmung des Richters von der Verfolgung absehen, wenn eine erfolgversprechende erzieherische Maßnahme (z.B. Anti-Gewalt-Seminar o.ä.) bereits durchgeführt wurde oder eingeleitet ist und eine Beteiligung des Richters sowie die Erhebung einer Anklage für verzichtbar gehalten wird.

Statt einer erzieherischen Maßnahme kann der Jugendliche sich auch bemühen, einen Ausgleich mit dem Tatopfer herbeizuführen. Er kann sich z.B. mit ihm zusammensetzen, sich entschuldigen und über das Geschehene aussprechen, sodass beide gemeinsam den Konflikt konstruktiv aufarbeiten und bewältigen.

Eine möglichst frühzeitige Beratung durch einen versierten Anwalt oder Strafverteidiger, der rechtzeitig alles in Ihrem Interesse in die Wege leitet, ist daher wichtig. Unsere Rechtsanwälte haben langjährige Erfahrung in jugendstrafrechtlichen Verfahren und haben für ihre Mandanten bereits vielfach eine Einstellung des Verfahrens erreicht.

Experten-Tipp im Jugendstrafrecht

Als Beschuldigter sollten Sie ein drohendes Jugendstrafverfahren – trotz der hierfür geltenden Besonderheiten – niemals auf die leichte Schulter nehmen. Machen Sie vor Polizei oder Strafverfolgungsbehörden keine Aussage, sondern holen Sie vorher Rechtsrat durch einen Anwalt für Jugendstrafrecht ein. Die Auseinandersetzung mit Jugendrichtern und Staatsanwälten ist gerade für Jugendliche ein einschneidendes Erlebnis. Wer sich ohne einen spezialisierten Anwalt einem Jugendstrafverfahren stellt, geht ein unkalkulierbares Risiko ein.

Speziell beim Vorwurf schwerer Straftaten oder bei Wiederholungstätern steht auch immer eine Jugendstrafe im Raum. Und schließlich kann auch im Jugendstrafrecht durchaus eine Untersuchungshaft drohen, sofern ein Haftbefehl erlassen wird. Nur ein versierter Strafverteidiger und Anwalt kennt die Möglichkeiten, Ihnen auch in diesem Fall zu helfen und eine Aufhebung des Haftbefehls durchzusetzen.

Rechtsanwalt Markus Bauer und seine Kollegen stehen Ihnen und Ihrem Kind im Jugendstrafverfahren von Anfang an zur Seite und begleiten Sie persönlich, engagiert und kompetent. Wir kennen die Möglichkeiten, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, eine möglichst milde Sanktion zu erzielen oder Ihnen eine Untersuchungshaft zu ersparen.

Gerade im Jugendstrafrecht ist ein vertrauensvolles zwischenmenschliches Verhältnis von Anwalt und Mandant besonders wichtig. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte haben die gesamte Situation und die persönlichen Umstände unserer jungen Mandanten stets genau im Blick.

Vor seiner Ausbildung zum Volljuristen war Markus Bauer 14 Jahre lang als Polizeibeamter tätig. Diese Berufserfahrung setzen wir als Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in unserer Arbeit als Strafverteidiger optimal für unsere Mandanten ein. Ein Beschuldigter ist noch lange kein Verurteilter! Jeder Anwalt unseres Hauses tritt engagiert für die Rechte Jugendlicher und Heranwachsender ein und nimmt Sie insbesondere auch gegen Vorverurteilungen und eine möglicherweise regelüberschreitende Ermittlungsarbeit der Polizei in Schutz.

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Ihr Anwalt für Jugendstrafrecht

„Ich bin Markus Bauer, Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Nach 14 Jahren aktiven Polizeidienst in Hannover, habe ich mich dazu entschlossen meiner eigentlichen Berufung als Rechtsanwalt zu folgen. Dadurch kenne ich die Taktik und Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden aus eigener Erfahrung und erreiche regelmäßig auch die außergerichtliche Beilegung des Problemfalls.

In unserer Verteidigung legen wir viel Wert auf den Schutz und die Verteidigung unserer Mandaten sowie die Diskretion nach außen. Im Fokus steht eine perfekte und individuelle Verteidigungsstrategie. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Gemeinsam kämpfen wir für Ihre Rechte und Ihre Freiheit!

Jugendstrafrecht Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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