Ihr Anwalt bei Betrug und Vermögensdelikten

Anwalt bei Betrug und Untreue
  • Gegen Sie wird wegen Betrug oder einem anderen Vermögensdelikt ermittelt?
  • Es fand eine Hausdurchsuchung bei Ihnen statt?
  • Sie brauchen einen Strafverteidiger mit Erfahrung bei Betrug oder Untreue?

 

Die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft steht an Ihrer Seite! Durch uns erhalten Sie eine schnelle, kompetente und durchsetzungsstarke Verteidigung bei Strafverfahren wegen Betrug oder anderen Vermögensdelikten.

Wir beraten und vertreten Sie bundesweit.

 

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Strafverteidigung bei Betrug oder Untreue


Langjährige Erfahrung im Strafrecht, insbesondere bei Vermögensdelikten wie Betrug oder Untreue, ein verhandlungssicheres Auftreten sowie eine durchsetzungsstarke Vertretung eines versierten Strafverteidigers ist Ihnen bei der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft garantiert. Kanzleiinhaber Markus Bauer war 14 Jahre aktiv im Polizeidienst in Hannover und kennt daher die Vorgehensweise der Ermittlungsbehörden aus erster Hand. Nutzen Sie diese Erfahrung!

Wir vertreten Sie bundesweit bei allen Strafdelikten im Zusammenhang mit Betrug. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf für ein unverbindliches Erstgespräch!

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Was versteht man unter Betrug?

Einen Betrug begeht, wer sein Opfer über Tatsachen täuscht, bei ihm dadurch einen Irrtum hervorruft und daraufhin einen Vermögenswert erhält. Der Täter muss dabei in der Absicht handeln, sich oder einer dritten Person einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen.

Beispiel: Der Täter bietet zum Schein eine Ferienwohnung an, über die er aber gar nicht verfügen kann oder die nicht existiert. Das Opfer überweist ihm daraufhin eine vereinbarte Geldsumme als Miete, bekommt aber gar keine Unterkunft.

Für die Tat droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Schon der versuchte also der fehlgeschlagene Betrug ist strafbar!

Ein Betrug kann nicht nur durch eine explizit falsche Erklärung, sondern auch dadurch begangen werden, dass der Täter wahre Tatsachen unterdrückt und dadurch einen Irrtum beim Opfer erregt oder aufrechterhält. In diesen Fällen stellt sich immer die Frage, über was er das Opfer hätte aufklären müssen. Dies hängt von den genauen Umständen des Einzelfalls ab.

Als erfahrene Strafverteidiger kennen Rechtsanwalt Markus Bauer und unsere Anwälte im Strafrecht alle entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit Betrugsvorwürfen und besprechen mit Ihnen detailliert, wie Sie sich erfolgreich dagegen wehren können. Wenn Sie eine Ladung zur Beschuldigten-Vernehmung erhalten haben, beraten wir mit Ihnen das richtige Vorgehen. Wir verteidigen Sie außerdem engagiert vor den Strafgerichten.

Betrug im besonders schweren Fall

Das Gesetz führt verschiedene Fälle des besonders schweren Betrugs auf, der mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren geahndet werden kann. Dies sind Fälle, in denen der Täter:

  • gewerbsmäßig handelt, sich also durch die Taten regelmäßige Einnahmen verschaffen will oder als Mitglied einer Bande handelt,
  • dem Opfer einen hohen Schaden zugefügt hat,
  • in der Absicht tätig wird, durch fortgesetzte Betrügereien eine große Zahl von Menschen zu schädigen,
  • eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt,
  • seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht oder
  • einen Versicherungsfall vortäuscht, nachdem er oder ein anderer zu diesem Zweck eine wertvolle Sache in Brand gesetzt oder ein Schiff zum Stranden gebracht hat.

Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren droht, wenn der Betrug vom Täter sowohl als Mitglied einer Bande als auch gewerbsmäßig begangen wird.

Rechtsanwalt Markus Bauer und seine erfahrenen Strafverteidiger haben auch in der Verteidigung gegen den Vorwurf des Betrugs im besonders schweren Fall umfassende Erfahrung. Aufgrund der hohen Strafandrohungen und der nicht selten angeordneten Untersuchungshaft ist es gerade bei diesem Tatvorwurf besonders wichtig, schnellstmöglich anwaltlichen Rat einzuholen.

Vor seiner Ausbildung zum Volljuristen war Rechtsanwalt Bauer 14 Jahre lang im Polizeidienst tätig. Er berät mit seinen Kollegen seine Mandanten von Anfang an eingehend darüber, wie diese sich Polizei und Ermittlungsbehörden gegenüber richtig verhalten und verteidigt sie mit Durchsetzungsvermögen und Engagement.

Versicherungsmissbrauch und -betrug

Auch Privatpersonen können sich verhältnismäßig schnell dem Vorwurf des Versicherungsmissbrauchs oder Versicherungsbetrugs ausgesetzt sehen.

Wer eine gegen Beschädigung, Verlust usw. versicherte Sache beschädigt, zerstört oder beiseiteschafft, um sich oder einem Dritten Leistungen aus der Versicherung zu verschaffen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wichtig zu wissen: Wegen Versicherungsmissbrauchs können Sie sich schon dann strafbar machen, wenn Sie der Versicherung den Schaden noch gar nicht gemeldet haben! Es reicht, dass Sie die versicherte Sache beschädigen oder zerstören und damit Vorbereitungen getroffen haben, um sich aus dem vorgetäuschten Versicherungsfall einen Vermögensvorteil zu verschaffen. Strafbar ist hier also quasi schon die Vorbereitung eines Betruges!

Beispiel: Wenn Sie absichtlich Ihr Auto beschädigen, um Leistungen der Versicherung beantragen zu können, trifft Sie der Vorwurf des Versicherungsmissbrauchs. Gehen Sie danach einen Schritt weiter und melden der Versicherung den „Schaden“ auch tatsächlich, so können Sie wegen Betruges verfolgt werden, nicht nur wegen Versicherungsmissbrauchs!

WWird Ihnen Versicherungsmissbrauch vorgeworfen, sollten Sie zeitnah einen Anwalt der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft einschalten. Wir kennen die Anschuldigungen, die bei diesem Vorwurf regelmäßig erhoben werden. Wir beraten Sie eingehend darüber, wie die Verteidigung gegen Handlungen, die als Vorbereitung zu einem Betrug angesehen werden können, aussehen muss. Oft gelingt es uns, eine Anklageerhebung schon im Ermittlungsverfahren zu verhindern. Wir sind für Sie deutschlandweit verfügbar.

Computerbetrug

Ein spezieller Betrugstatbestand ist auch der sogenannte Computerbetrug, der mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft wird. Die Besonderheit besteht darin, dass bei diesem Betrug nicht das Betrugsopfer, also ein Mensch, getäuscht wird. Vielmehr wird hier das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflusst.

Ein Computerbetrug liegt auch dann vor, wenn der Täter mit einer fremden (z.B. gestohlenen oder gefälschten) Kreditkarte oder Geldkarte ohne Wissen und gegen den Willen des wirklichen Inhabers zahlt oder Geld abhebt. Er verwendet dann die Daten auf der fremden Karte unbefugt. Entgegen einem weit verbreiteten Irrtum liegt darin kein Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch!

Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten

Einen Scheck- oder Kreditkartenmissbrauch im Sinne des StGB kann hingegen nur derjenige begehen, dem die Karte freiwillig überlassen wurde.

Wer also z.B. seine von der Bank ausgestellte eigene EC-Karte zur Zahlung nutzt oder damit Geld abhebt und dabei weiß, dass er gar keine finanziellen Mittel mehr hat, der kann des Scheckkartenmissbrauchs schuldig sein. Seine Bank leistet dann, ohne das Geld vom Kunden wiederzubekommen. Hierfür kann eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe verhängt werden.

Internet- / Online-Betrug

Zunehmende Bedeutung gewinnen auch Betrugsfälle im Zusammenhang mit dem Internet. Einen eigenen Straftatbestand des Internetbetrugs gibt es allerdings nicht; die Bandbreite der Delikte und Begehungsweisen ist groß.

Besonders hervorzuheben ist das so genannte Phishing. Dabei fängt der Täter Daten von Usern über gefälschte E-Mails oder Webseiten ab. Das Opfer erhält z.B. eine E-Mail mit einem Link, über den es Nutzerdaten aktualisieren soll o.ä. Der Link führt dann auf eine gefälschte Internetseite. Gibt das Opfer hier seine Daten ein, erhält der Täter darauf Zugriff und kann z.B. das Bankkonto des Opferns leeren. Solche Taten sind oft schon – ohne dass es auch tatsächlich zu einem Schaden kommen muss – als Fälschung beweiserheblicher Daten strafbar. Hierfür droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.

Was tun bei einer Anzeige wegen Betrug?

Wenn Ihnen ein Betrug oder ein betrugsähnliches Delikt vorgeworfen wird, sollten Sie keine Aussage machen, sondern umgehend Rechtsrat einholen. Rechtsanwalt Markus Bauer und seine Rechtsanwälte beantragen für Sie Akteneinsicht und beraten mit Ihnen die richtige Verteidigungsstrategie bei Betrug und betrugsähnlichen Delikten.

Vor seiner Ausbildung zum Volljuristen war Rechtsanwalt Bauer 14 Jahre lang im Polizeidienst tätig. Diese Berufserfahrung setzt er schon im Ermittlungsverfahren von Polizei und Staatsanwaltschaft optimal für seine Mandanten ein. Auch seine Kollegen profitieren von dieser Schlüsselexpertise und handeln entsprechend. Auch im Falle einer Anklageerhebung sind unsere Strafverteidiger mit Sachverstand und Engagement an Ihrer Seite. Vielfach können wir die Einstellung des Verfahrens oder einen Freispruch erreichen, zumindest aber eine mildere Strafe.

Der Anwalt in Ihrer Nähe - Deutschlandweite Vertretung

Ihr Anwalt bei Betrugsdelikten

„Ich bin Markus Bauer, Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Nach 14 Jahren aktiven Polizeidienst in Hannover, habe ich mich dazu entschlossen meiner eigentlichen Berufung als Rechtsanwalt zu folgen. Dadurch kenne ich die Taktik und Vorgehensweise der Strafverfolgungsbehörden aus eigener Erfahrung und erreiche regelmäßig auch die außergerichtliche Beilegung des Problemfalls.

In unserer Verteidigung legen wir viel Wert auf den Schutz und die Verteidigung unserer Mandaten sowie die Diskretion nach außen. Im Fokus steht eine perfekte und individuelle Verteidigungsstrategie. Nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf. Gemeinsam kämpfen wir für Ihre Rechte und Ihre Freiheit!

Betrug Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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