Anwalt für den öffentlichen Dienst

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Sie sind im öffentlichen Dienst und brauchen eine fundierte Rechtsberatung? Sie brauchen einen Anwalt für Arbeitsrecht wegen einer Kündigungsschutzklage oder einen Aufhebungsvertrag?

Nehmen Sie jetzt Kontakt zur Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft auf. Nach einem Erstgespräch unterstützen wir Sie kompetent bei sämtlichen Fragen und Konflikten! Der öffentliche Dienst ist ein Schwerpunkt unserer Anwälte.

Wir beraten und vertreten Mandanten im öffentlichen Dienst aus dem gesamten Bundesgebiet.

 

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Informationen zum Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst


Der Öffentliche Dienst (TVöD und TV-L) trägt durchaus auch arbeitsrechtliche Konflikte in sich. Unsere Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft berät und vertritt Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes sowie Personalräte aus ganz Deutschland! Nehmen Sie bei Fragen und Problemen Kontakt zu uns auf, für eine umfassende und individuelle Beratung. Erste Informationen können Sie aus folgenden Text entnehmen.

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TVöD, TV-L und andere Tarifverträge im Öffentlichen Dienst

Zum Öffentlichen Dienst gehören verschiedene Arbeitgeber: Der Bund, die einzelnen Bundesländer, die Kommunen. Anstalten des öffentlichen Rechts, dazu eine Vielzahl von Körperschaften öffentlichen Rechts wie Universitäten, Kliniken oder Kulturstiftungen.

Dementsprechend gibt es eine ganze Familie von Tarifverträgen für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst. In entscheidenden Punkten stimmen sie allerdings weitgehend überein, so zum Beispiel bei den Regelungen zur Kündigung oder beim Prinzip der Eingruppierung von Beschäftigten.

Der TVöD regelt Arbeitsverhältnisse des Bundes sowie der Kommunen (Mitglieder der VKA, Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände). Gleichzeitig sind eine ganze Reihe von Personengruppen ausgenommen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte mit Beratungskompetenz für den öffentlichen Dienst können Ihnen genau sagen, ob in Ihrem Fall der TVöD oder ein anderer Tarifvertrag gilt.

Für Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst der Länder gibt es bundeslandspezifische Tarifverträge TV-L (z.B. in Hessen: TV-H). Besondere Tarifvereinbarungen sind der TV-L KR für Mitarbeiter im Pflegedienst sowie der TV-L S für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst. Dazu kommen früher gültige Tarifverträge wie der TV-L Ost, der bis zum 31.12.2018 Anwendung fand.

Auch viele kirchliche sowie öffentlich-rechtliche Einrichtungen, Sozialversicherungsträger und Wohlfahrtsverbände haben Tarifverträge, die an die Tarifverträge für den Öffentlichen Dienst – TVöD und TV-L – angelehnt sind, sie bezahlen „TVöD analog“.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte sind als Experten mit dem Tarifrecht im Öffentlichen Dienst in all seinen Facetten vertraut. Welcher Tarifvertrag für Sie auch gilt: Bei der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH sind Sie genau richtig.

Kündigungsschutzklage im Öffentlichen Dienst (TVöD)

Für Beschäftigte im Öffentlichen Dienst gelten gemäß TVöD und TV-L besondere Regelungen. Die tarifvertraglichen Vorgaben gehen dabei über den gesetzlichen Kündigungsschutz und die gesetzlichen Kündigungsfristen deutlich hinaus.

Eine ordentliche Kündigung von Angestellten über 40 ist nach 15 Dienstjahren im Öffentlichen Dienst ausgeschlossen. Das ergibt sich sowohl aus dem TVöD als auch dem TV-L. Dann ist nur noch eine außerordentliche Kündigung möglich – und selbst in diesem Fall müssen soziale Auslauffristen eingehalten und der Personalrat beteiligt werden. Für eine außerordentliche krankheitsbedingte Kündigung gelten im öffentlichen Dienst verschärfte Maßstäbe, eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung ist nur in sehr besonderen Konstellationen möglich.

Bei einer ordentlichen Kündigung werden unsere Rechtsanwälte prüfen, ob der Kündigungsgrund als Rechtfertigung ausreicht und ob sämtliche Formalitäten eingehalten wurden. War der Personalrat beteiligt? Hätte die Gleichstellungsbeauftrage in die Personalmaßnahme eingebunden werden müssen? Stimmt die Kündigungsfrist? Wurden Zeiten aus früheren befristeten Tätigkeiten, bei anderen Dienststellen, oder vor Unterbrechungen korrekt berücksichtigt?

Bei der Kündigung eines Beschäftigten im öffentlichen Dienst müssen viele Voraussetzungen eingehalten werden. Andernfalls ist sie unwirksam – und kann von unseren Rechtsanwälten vor dem Arbeitsgericht zu Fall gebracht werden.

Abfindungen im Öffentlichen Dienst

Für Abfindungen im Rahmen von Personalabbau gelten in diesem Bereich eigene Tarifverträge zur sozialen Absicherung (TVsA für Bund und Kommunen, TV-SozAb-L für die Länder).

Auch bei der Kündigung von einzelnen Beschäftigten im Öffentlichen Dienst ist die Zahlung einer Abfindung durchaus üblich, besonders im Rahmen eines Vergleichs im Kündigungsschutzprozess.

In vielen Fällen haben Angestellte im Öffentlichen Dienst bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Rechtsanspruch auf eine Abfindung. In anderen Fällen lassen sich Abfindungen auf dem Verhandlungsweg aushandeln. Wir klären Sie über Ihre Perspektiven auf.

Eingruppierung, Umgruppierung und Entgelttabellen im Öffentlichen Dienst

Wie viel ein Beschäftigter im Öffentlichen Dienst verdient, hängt von seiner Eingruppierung ab. Ist die Entgeltgruppe gemessen an den tatsächlichen Aufgaben zu niedrig, können die Arbeitnehmer vor das Arbeitsgericht gehen und eine Eingruppierungsklage erheben.

Entscheidend ist die Bewertung der Tätigkeiten des Beschäftigten. Dafür gibt es tariflich festgelegte Tätigkeitsmerkmale. Selbstverständlich muss auch bei nur vorübergehender Zuweisung einer höhergruppierten Tätigkeit eine entsprechende Umgruppierung erfolgen.

Die Eingruppierung in die korrekte Entgeltgruppe und dem angemessenen Tabellenentgelt führt regelmäßig zu Konflikten. Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Personalverwaltung es schon richtig macht. Erfahrungsgemäß kommt es immer wieder zu Eingruppierungsfehlern. Auch der Personalrat ist dann nicht immer eine Hilfe.

Bei einer fehlerhaften Eingruppierung genügt es nicht, wenn der Dienstherr das durch eine korrekte Höhergruppierung korrigiert. Auch die Stufenlaufzeit muss so angepasst werden, als wäre die Höhergruppierung des Arbeitnehmers zum richtigen Zeitpunkt erfolgt.

Von unseren Rechtsanwälten erfahren Sie, ob Sie Anspruch auf eine andere Eingruppierung haben. Ist das der Fall, werden wir dafür sorgen, dass Sie zu Ihrem Recht bzw. zu den Ihnen zustehenden Bezügen und Leistungen kommen.

Einstellung, Beförderung und Konkurrentenklage im Öffentlichen Dienst

Für Einstellungen sowie im Bewerbungs– und Auswahlverfahren gelten im Öffentlichen Dienst besonders strenge Regeln. Werden Bewerber unfair behandelt, benachteiligt oder diskriminiert, können Sie vor dem Arbeitsgericht gegen die Zurücksetzung klagen – egal, ob Sie bereits im Öffentlichen Dienst an anderer Stelle beschäftigt sind oder noch nicht. Eine Konkurrentenklage vor dem Arbeitsgericht ist auch bei Stellen für Beschäftigte ohne Beamten-Status möglich. Bei einer beamtenrechtlichen Konkurrentenklage ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die gesetzlichen Grundlagen für den Schutz vor Benachteiligung bei Einstellungen und Bewerbungen ergeben sich in solchen Fällen direkt aus dem Grundgesetz. Wenn Sie bei Stellenbesetzung nicht berücksichtigt wurden. Eine Zurücksetzung darf nur mit fehlender oder geringerer Eignung, Befähigung oder fachlicher Leistung begründet werden. Trifft das nicht zu, können Sie mit einer Konkurrentenklage die Wiederholung des Auswahlverfahrens erzwingen. Ein Eilverfahren kann zudem die Besetzung der Stelle durch einen anderen Bewerber unterbinden.

Die Frist für eine Konkurrentenklage vor dem Arbeitsgericht beträgt in der Regel nur zwei Wochen ab dem Zugang der Absage. Versäumen Sie keine Zeit: Wenden Sie sich umgehend an unsere erfahrenen Rechtsanwälte. Wir wissen, wie Ihre Chancen vor dem Arbeitsgericht stehen und ob eine Klage sich lohnt.

Befristung und Entfristung im Öffentlichen Dienst

Befristete Arbeitsverträge sind auch hier weit verbreitet. Allerdings gibt es klare Grenzen.

  • Befristete Arbeitsverhältnisse von mehr als fünf Jahren sind hier selbst mit Sachgrund unzulässig. Anders ist es im Fall mehrerer aneinandergereihter befristeter Verträge – hier lohnt sich eine genaue Prüfung.
  • Eine befristete Stelle ohne sachlichen Grund soll zwölf Monate nicht unterschreiten, sie muss für mindestens sechs Monate vergeben werden.

Außerdem ist die Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung bei befristeten Arbeitsverträgen im Öffentlichen Dienst eingeschränkt. Daneben gelten auch hier die Vorgaben des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Ketten-Zeitverträge können deshalb rechtsmissbräuchlich sein.

Bei einer befristeten Stellenvergabe im Öffentlichen Dienst kann es schnell zur wirksamen Entfristung des Arbeitsvertrags kommen. Dafür genügt ein fehlerhaft erfasster Zweck, ein unpassender Sachgrund oder eine unkorrekte Befristung. Wir beraten Sie!

Ob TVöD oder TV-L: Wir verhelfen Ihnen zu ihrem Recht

Die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berät und vertritt Beschäftigte von Bund, Ländern, Gemeinden und vergleichbaren sowie rechtsverwandten Einrichtungen und Institutionen in allen Rechtsfragen, die sich aus ihrem Beschäftigungsverhältnis und dem Tarifrecht gemäß TVöD und TV-L ergeben. Neben den genannten Rechtsfragen unterstützen wir Sie auch, wenn die dienstliche Beurteilung unangemessen ausfällt, eine Versetzung oder Umsetzung Ihre Rechte verletzt oder wenn Ihr Dienstherr die tarifvertraglichen Ausschlussfristen falsch berechnet und deshalb Leistungen verweigert.

Kanzleiinhaber Markus Bauer ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und weiß, wie man berechtigte Ansprüche gegenüber dem Dienstherrn durchsetzt.

Sie sind im Öffentlichen Dienst beschäftigt und bestehen auf Ihren Arbeitnehmer-Rechten? Ein Anruf bei der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hameln ist der entscheidende ersten Schritt, um Ihre Ansprüche aus dem TVöD oder TV-L durchzusetzen.!

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„Ich bin Markus Bauer und Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Wir bieten Ihnen exzellente Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern. Zudem garantieren wir Ihnen ein außergewöhnliches Maß an strategischem Durchsetzungsvermögen und Mandantenorientierung.

Machen Sie keine Abstriche an der Qualität Ihrer anwaltlichen Beratung. Wir sorgen für schnelle und praktische Lösungen Ihrer Probleme im Arbeitsrecht!

Öffentlicher Dienst Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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