Kündigung von Betriebsratsmitgliedern

Anwalt für die Kündigung von Betriebsratsmitgliedern

Sie wollen sich von einem Mitglied des Betriebsrats trennen?

Die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft löst diese Aufgabe im Sinne Ihres Unternehmens! Sonderkündigungsschutz bedeutet nicht unkündbar und wir finden für Sie eine praktische und schnelle Lösung.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber bei Kündigungen und Aufhebungsverträgen in ganz Deutschland – auch bei komplexen Angelegenheiten.

 

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Betriebsräte rechtssicher kündigen!


Einem Betriebsratsmitglied zu kündigen ist arbeitsrechtlich komplex. Grund dafür ist der Sonderkündigungsschutz. Doch wenn die Voraussetzungen stimmen, steht einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses nichts im Wege.

Unsere Anwälte für Arbeitsrecht mit Schwerpunkten im Kündigungsschutz und im Mitbestimmungsrecht können Ihnen bereits in einem Beratungsgespräch mitteilen, wie die individuellen Aussichten einer Kündigung stehen. Außerdem werden wir mögliche Alternativen ausloten, die optimale Vorgehensweise für eine rasche, zielführende Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses bestimmen und gemeinsam mit Ihnen Schritt für Schritt umsetzen.

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Sonderkündigungsschutz bedeutet nicht unkündbar

Mitglieder des Betriebsrats genießen Sonderkündigungsschutz, und das bis zu einem Jahr nach Ende der Amtszeit. Dies macht eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses deutlich schwieriger als bei anderen Arbeitnehmern. Unkündbar sind Betriebsratsmitglieder jedoch keineswegs, selbst wenn dies immer wieder behauptet wird.

Sonderkündigungsschutz bedeutet, dass eine erfolgreiche Kündigung besondere Voraussetzungen erfordert. Möglich sind eine außerordentliche Kündigung, eine Verdachtskündigung, eine ordentliche Kündigung aufgrund dringender betrieblicher Gründe oder auch ein Aufhebungsvertrag.

Zur erfolgreichen Trennung von einem Betriebsratsmitglied gehört, dass arbeitsrechtliche Fehler wie etwas Formfehler bei der Vorbereitung und Durchführung der Kündigung konsequent vermieden werden.

Die Trennung von einem Betriebsratsmitglied gehört zur hohen Schule im Arbeitsrecht – und deshalb in die Hände eines erfahrenen Fachanwalts.

Zwingende betriebliche Gründe? Dann können Sie dem Betriebsratsmitglied ordentlich kündigen

Bei Betriebsratsmitgliedern ist eine fristgemäße, ordentliche Kündigung zwar gesetzlich ausgeschlossen). Aber es existiert eine Ausnahme von diesem Verbot. Im Fall zwingender betrieblicher Gründe ist eine ordentliche, fristgemäße Kündigung wirksam.

Ein Beispiel dafür ist die Stilllegung des Betriebs oder Betriebsteils, in dem das Betriebsratsmitglied arbeitet. Allerdings sind die Anforderungen hoch. In einem möglichen Kündigungsschutzprozess müssen Sie als Arbeitgeber beweisen können, dass die Kündigung unvermeidlich war und das Betriebsratsmitglied nicht beispielsweise woanders im Unternehmen eingesetzt werden konnte.

Die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds aus zwingenden betrieblichen Gründen steht und fällt mit der stichhaltigen Begründung. Unsere Rechtsanwälte wissen, worauf es dabei ankommt.

Unzumutbarkeit: Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes

Wenn eine Weiterbeschäftigung für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar ist, darf er eine „außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund“ aussprechen. Ob der Arbeitnehmer Mitglied des Betriebsrats ist, spielt dafür dann keine Rolle.

Voraussetzung ist, dass der Grund tatsächlich eine sofortige, fristlose Kündigung rechtfertigt. Unzulässige Tätigkeit für die Konkurrenz ist selbst bei einem Betriebsratsmitglied ausreichend für eine außerordentliche, fristlose Kündigung, das hat das Bundesarbeitsgericht bestätigt (BAG, 25.04.2018 – 2 AZR 401/17). Gleiches gilt für andere, schwere Pflichtverletzungen oder gar Straftaten am Arbeitsplatz, wie Diebstahl, Unterschlagung, körperliche oder sexuelle Übergriffen oder Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr.

Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht Markus Bauer kann verlässlich beurteilen, ob in Ihrem Fall die Pflichtverletzungen des Betriebsratsmitglieds eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

Verdachtskündigung gegen ein Mitglied des Betriebsrats

Wenn ein Arbeitnehmer im dringenden Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung steht, diese sich jedoch nicht unwiderlegbar beweisen lässt, dann kann auch gegen ein Mitglied des Betriebsrats eine Verdachtskündigung ausgesprochen werden.

Gerade bei einer Verdachtskündigung muss der Arbeitgeber jedoch alles Zumutbare unternommen haben, um den Verdacht aufzuklären. Unter anderem muss er dem Arbeitnehmer in einer Anhörung Gelegenheit geben, die Vorwürfe zu entkräften Außerdem wird die Verdachtskündigung vor dem Arbeitsgericht keinen Bestand haben, wenn der Arbeitnehmer eine plausible Alternativversion des Geschehens präsentieren kann.

Trotzdem ist die Verdachtskündigung ein wichtiges und mächtiges Rechtsmittel, um sich von einem Betriebsratsmitglied im Fall eines offenliegenden Fehlverhaltens zu trennen. Sie muss allerdings präzise geplant und umgesetzt werden.

Eine Verdachtskündigung muss sorgsam durchgeführt werden. Unsere Erfahrungen mit Verdachtskündigungen erweisen sich sowohl aus Arbeitgeber- wie aus Arbeitnehmerperspektive als großer Vorteil.

Alternativen zur Kündigung: Aufhebungsvereinbarung, Ausschluss aus dem Betriebsrat

Bei einer arbeitsrechtlich anspruchsvollen Aufgabe wie der Trennung von einem Betriebsratsmitglied sollte man stets sämtliche Optionen im Blick haben, die zum Ziel führen können.

Je nach Verhandlungsgeschick und Verhandlungsposition kann ein Auflösungsvertrag gegen Zahlung einer Abfindung eine sehr sinnvolle Alternative zur Kündigung des Betriebsratsmitglieds sein.

Eine andere Möglichkeit stellt in manchen Fällen der vor dem Arbeitsgericht erzwungene Ausschluss des Betreffenden aus dem Betriebsrat dar. Die Aussichten dafür stehen gut, wenn das Betriebsratsmitglied durch sein Verhalten nicht nur dem Arbeitgeber, sondern auch der Arbeitnehmervertretung deutlich geschadet hat.

Wir werden über die rechtlichen Fragen hinaus stets Ihre gesamte betriebliche Situation berücksichtigen und mit Ihnen gemeinsam den optimalen Weg festlegen!

Lassen Sie sich zu den Möglichkeiten einer erfolgreichen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds beraten!

Mit der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft vermeiden Sie fatale Fehler im Kündigungsablauf!

Immer, wenn ein Arbeitsverhältnis durch Kündigung beendet wird, riskiert der Arbeitgeber schon durch kleine Formfehler die Unwirksamkeit dieser Maßnahme. Wenn es um einen Arbeitnehmer mit Sonderkündigungsschutz wie ein Betriebsratsmitglied geht, ist diese Gefahr noch größer. Die Voraussetzungen für eine Kündigung sind strenger, und man muss damit rechnen, dass in einem Kündigungsschutzprozess die Begründung besonders genau geprüft wird.

  • Entscheidend: Schriftliche Kündigung innerhalb von zwei Wochen:
    Gerade bei einer außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund beziehungsweise einer Verdachtskündigung bleibt wenig Zeit. Sie muss spätestens zwei Wochen erfolgt sein, nachdem der Arbeitgeber von den kündigungsrelevanten Vorgängen erfahren hat. Wenden Sie sich umgehend an unsere Rechtsanwaltskanzlei, um keine Zeit zu verlieren!
  • Der Betriebsrat muss angehört werden:
    Auch bei der – ordentlichen wie außerordentlichen – Kündigung eines Mitglieds des Betriebsrats muss der Betriebsrats angehört werden. Verweigert er die Zustimmung, kann sie durch eine arbeitsgerichtliche Entscheidung ersetzt werden. Wird die Anhörung des Betriebsrats versäumt, ist die Kündigung unwirksam.
  • Verdachtskündigungen dürfen nicht überstürzt erfolgen:
    Bei einer Verdachtskündigung ist die Vermeidung von Formfehlern besonders wichtig. Bereits eine zu kurzfristig angesetzte Anhörung führt zur Unwirksamkeit der Kündigung.
  • Persönlichkeitsrechte und Datenschutz müssen gewahrt sein.

Maßnahmen zur Aufklärung oder Überwachung müssen sich präzise an die rechtlichen Vorgaben halten. Wurde der Anlass der Kündigung mit rechtlich fragwürdigen Methoden festgestellt, ist die Kündigung selbst angreifbar.

Setzen Sie auf die Erfahrung und arbeitsrechtliche Kompetenz unserer Anwälte, um die Trennung Ihres Unternehmens von einem Betriebsratsmitglied zu einem zügigen Ende zu bringen.

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„Ich bin Markus Bauer und Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Wir bieten Ihnen exzellente Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitgebern. Zudem garantieren wir Ihnen ein außergewöhnliches Maß an strategischem Durchsetzungsvermögen und Mandantenorientierung.

Machen Sie keine Abstriche an der Qualität Ihrer anwaltlichen Beratung. Wir sorgen für schnelle und praktische Lösungen Ihrer Probleme im Arbeitsrecht!

Kündigung Betriebsratsmitglied Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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