Ihr Anwalt für Arbeitnehmer

Anwalt für Arbeitnehmer
  • Prüfung von Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  • Kündigungsschutzklagen
  • Aushandlung einer lukrativen Abfindung
  • Fragen rund um den Arbeitsvertrag
  • Wahrung Ihrer Rechte als Arbeitnehmer

 

Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern im Arbeitsrecht. Jetzt Kontakt aufnehmen!

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Wir vertreten Sie als Arbeitnehmer!


Als Arbeitnehmer können Sie von einem Anwalt für Arbeitsrecht nicht nur Expertise und gerichtliche Erfahrung im Arbeitsrecht erwarten, sondern ebenso Verständnis, Professionalität und was am wichtigsten ist: Ergebnisse.

Die Kanzlei von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Markus Bauer blickt auf eine langjährige praktische Erfahrung in der Vertretung von Arbeitnehmern – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht – zurück. Unsere Anwälte für Arbeitsrecht haben eine ganzheitliche Sicht auf die für Sie relevanten Fragestellungen und vertreten Ihre Rechte – konsequent und durchsetzungsstark.

Unsere Kompetenzen im Arbeitsrecht für Arbeitnehmer

  • Prüfung von Kündigungen
  • Kündigungsschutzklagen
  • Prüfung von Aufhebungsverträgen
  • Gestaltung von Aufhebungsverträgen
  • Aushandlung lukrativer Abfindungen
  • Abwehr von Änderungskündigungen
  • Prüfung und Abwehr von Abmahnungen
  • Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Prüfung, Bewertung und Verbesserung von Arbeitszeugnissen
  • Vermittlung bei Konflikten mit Betriebs- oder Personalräten
  • Beratung bei Fragen zum Arbeitsschutz
  • Durchsetzung von Urlaubsansprüchen
  • Durchsetzung von Lohn- und Gehaltsansprüchen
  • Beratung zu Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit
  • Schwerbehindertenrecht
  • Unterstützung bei Mobbing
  • Beratung zum Gleichbehandlungsgesetz
  • Beratung bei Fragen zum Homeoffice
  • Schadenersatz aus dem Arbeitsverhältnis
  • Durchsetzung von Sonderzahlung
  • Beratung zu Arbeitszeit und Überstunden
  • Öffentlicher Dienst
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Bundesweite Vertretung von Arbeitnehmern


Unsere Anwälte im Arbeitsrecht vertreten Sie bundesweit von unserem Kanzleisitz in Hameln aus. Wir blicken als Kanzlei unter Führung von Fachanwalt für Arbeitsrecht, Markus Bauer auf eine langjährige Erfahrung in den wichtigsten Facetten des Arbeitsrechts zurück.

Unsere fachlich versierten Anwälte für Arbeitsrecht kennen die für Arbeitnehmer wichtigen Fragen zu Kündigung, Kündigungsschutzklage, Abfindungsaushandlung, Abfindungsvertrag, Abmahnung, Arbeitsvertrag und Ansprüche auf Lohn genau und helfen Ihnen schnell und unkompliziert! Auch Themen wie Mobbing am Arbeitsplatz, betriebliche Altersvorsorge, öffentlicher Dienst oder andere arbeitsrechtliche Anliegen sind uns wohlbekannt.

Der Anwalt in Ihrer Nähe - Deutschlandweite Vertretung

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

„Ich bin Markus Bauer und Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Wir bieten Ihnen exzellente Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern. Zudem garantieren wir Ihnen ein außergewöhnliches Maß an strategischem Durchsetzungsvermögen und Mandantenorientierung.

Machen Sie keine Abstriche an der Qualität Ihrer anwaltlichen Beratung. Wir sorgen für schnelle und praktische Lösungen Ihrer Probleme im Arbeitsrecht!

Ihre Rechte bei einer Kündigung als Arbeitnehmer


Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben oder damit rechnen müssen, ist das eine niederschmetternde Erfahrung. Die Gefahr, in ein Loch zu fallen, ist groß. Es ist jedoch wichtig, sofort zu handeln, wenn Ihnen als Arbeitnehmer gekündigt wurde oder Ihnen eine Kündigung droht. Konsultieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt, melden Sie sich bei uns!

Insbesondere bei Kündigungen entscheidet die Qualität der rechtsanwaltlichen Beratung über Ihre Erfolgsaussichten. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte kennen die juristische Materie und vertreten Ihre Rechte als Arbeitnehmer! Beim Streit mit dem Arbeitnehmer scheint der Arbeitgeber zunächst am längeren Hebel zu sitzen. Doch dieser scheinbare Nachteil lässt sich leicht wettmachen. Wir stellen für Sie die Waffengleichheit her und kämpfen mit Ihnen für Ihre Rechte.

Kündigungsschutzklage – Handeln Sie schnell!

Auch der beste Anwalt nützt nichts, wenn Ihre Frist zur Gegenwehr abgelaufen ist. Für eine Kündigungsschutzklage bleiben nur drei Wochen für die Zurückweisung einer Kündigung oft nur eine Woche Zeit. Nehmen Sie am besten umgehend Kontakt zu uns auf! Wir handeln schnell und entschlossen für Ihre Arbeitnehmerrechte!

Zufriedene Mandanten unserer Kanzlei

Der Staat übernimmt Ihre Rechtskosten: Prozesskostenhilfe

Ein Kündigungsschutzverfahren gibt es nicht umsonst. Auch Arbeitnehmer, die nicht im Geld schwimmen, sollen sich mit einem Rechtsanwalt gegen ungerechtfertigte Maßnahmen des Arbeitgebers wehren können. Prozesskostenhilfe macht es möglich: Bei Personen mit einem berechtigten Anliegen und geringem Einkommen übernimmt die öffentliche Hand die Anwalts- und Gerichtskosten ganz oder teilweise.

Das bedeutet: Die Angst vor den Kosten muss Sie nicht vor einem Kündigungsschutzverfahren oder anderen rechtlichen Schritten abhalten.

Prozesskostenhilfe wird gerade im Arbeitsrecht und für Arbeitnehmer häufig gewährt. Damit ist der Arbeitnehmer das Kostenrisiko los. Wird eine Abfindung erzielt, liegt diese in der Regel deutlich höher als die Kosten, sodass sich das Verfahren für Sie als Arbeitnehmer lohnt. Unsere kompetenten und fachlich versierten Rechtsanwälte für Arbeitsrecht wissen, worauf es bei der Prozesskostenhilfe ankommt und werden diese für Sie als Arbeitnehmer mit einer schwierigen finanziellen Lage gerne beantragen!

Arbeitgeber müssen beim Kündigen zahlreiche Regeln einhalten


Der Arbeitgeber hat Ihnen gekündigt? Jetzt stellt sich die Frage, ob er dabei die arbeitsrechtlichen Regeln eingehalten hat. Wenn im Unternehmen der Kündigungsschutz gilt, folgt daraus:

  • Wenn Sie eine verhaltensbedingte Kündigung bekommen haben, muss der Arbeitgeber vor Gericht beweisen können, dass Sie als Arbeitnehmer Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verletzt haben. Es darf auch keine Möglichkeit bestanden haben, die Probleme ohne Kündigung zu lösen, etwa durch eine Abmahnung. Das gilt zum Beispiel dann, wenn Ihnen wegen mehrmaligem Zuspätkommen oder aufgrund eines anderen unterstellten Fehlverhaltens gekündigt wurde. Eine verhaltensbedingte Kündigung muss in jedem Fall verhältnismäßig sein, sonst ist sie nicht wirksam!
  • Eine personenbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitnehmer die vereinbarte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann und die Gründe dafür in dessen Person liegen. Sehr häufig geht es um Krankheit einschließlich von Sucht oder den Verlust des Führerscheins. Aber auch in diesem Fall ist der Arbeitnehmer nicht ohne Rechte. Der Arbeitgeber muss nachweisen können, dass ein angemessener Arbeitseinsatz des Arbeitnehmers tatsächlich nicht mehr möglich oder zumutbar ist. Die Hürden dafür sind hoch. Besonders für krankheitsbedingte Kündigungen gelten besondere Bedingungen. Hier sollten Sie sich direkt an einen erfahrenen Rechtsanwalt wenden. Unsere Anwälte kennen die juristischen Spitzfindigkeiten dieser oft sensiblen Fälle!
  • Bei einer betriebsbedingten Kündigung gibt der Arbeitgeber an, die Kündigung sei aus wirtschaftlichen Gründen erforderlich, etwa weil eine Abteilung geschlossen werden muss. Aber auch in diesem Fall muss er nachweisen können, dass es keine zumutbare Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung gab. Betriebsbedingte Kündigungen sind keineswegs ein Selbstläufer, auch sie werden oft vom Arbeitsgericht aufgehoben.

Kündigungsschutz bedeutet: Der Arbeitgeber muss im Kündigungsschutzprozess beweisen können, dass die Kündigung sozial gerechtfertigt war – sonst ist sie hinfällig. Auf diesen Punkt werden sich unsere erfahrenen Rechtsanwälte konzentrieren!

Fristlos entlassen? Handeln Sie schnell!

Außerordentliche Kündigungen sind nur in ganz bestimmten Fällen überhaupt wirksam. Wenn Arbeitgeber eine außerordentliche Kündigung ohne Kündigungsfrist aussprechen, sind sie sich ihrer Sache meist sicher. Doch das kann sich vor dem Arbeitsgericht schnell ändern: Eine außerordentliche Kündigung ist nur unter eng begrenzten Voraussetzungen zulässig. Arbeitsrichter prüfen gerade solche Kündigungen sehr streng. Als Arbeitnehmer sollten Sie hier schnellstmöglich einen erfahrenen Rechtsanwalt kontaktieren, um sämtliche Fristen einzuhalten. Wir helfen Ihnen gerne!

Der Arbeitgeber ist vom Fehlverhalten des Arbeitnehmers überzeugt: Kann er es auch beweisen? Hat er bei der Kündigung beachtet, wie lange der Arbeitnehmer im Unternehmen ist und seine Arbeit ohne Beanstandung ausgeführt hat? Vielleicht gibt es eine alternative Erklärung für die Vorkommnisse. Kann der Arbeitgeber sie entkräften?

Dazu kommen beispielsweise im Fall einer Verdachtskündigung genaue formale Vorschriften. War die Frist bis zur Anhörung zu kurz? Schon solche Details können die Kündigung zu Fall bringen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft haben schon viele Arbeitnehmer gegen eine fristlose bzw. eine Verdachtskündigung erfolgreich vertreten. Wir wissen, über welche Schwachpunkte die Arbeitgeberseite dabei regelmäßig stolpert.

Wann lohnt sich ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?


Ein Aufhebungsvertrag hat vor allem den Zweck, ein Arbeitsverhältnis möglichst schnell und unkompliziert zu beenden. Außerdem vermeidet das Unternehmen so einen möglichen Kündigungsschutzprozess.

Aber ist die Unterschrift auch für den Arbeitnehmer sinnvoll? Lohnt es sich, im Gegenzug zu einer Abfindung eigene Ansprüche auf Kündigungsschutz oder Kündigungsfristen aufzugeben? Von unseren Anwälten für Arbeitsrecht erfahren Sie, wie viel an Abfindung Sie erwarten können und ob der Aufhebungsvertrag für Sie sinnvoll ist.

Selbst wenn ein ungünstiger Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben wurde, lässt sich in manchen Fällen noch etwas machen, wenn man schnell aktiv wird. Wir prüfen Ihre Situation individuell. Kontaktieren Sie uns, wir agieren bundesweit von unseren Standorten in Bremen, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Hameln, Hannover, Heidelberg, München, Nürnberg und Stuttgart aus.

Lassen Sie sich als Arbeitnehmer nicht unter Zeitdruck setzen. Ein Aufhebungsvertrag, der unter Druck und Drohungen unterschrieben wird, kann angefochten werden. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht haben bereits zahlreiche Aufhebungsverträge erfolgreich angefochten!

Angemessene Abfindung aushandeln: Verhandlungsgeschick entscheidet!

Einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch auf eine Abfindung haben Arbeitnehmer nur selten. Trotzdem spielen Abfindungen eine große Rolle im Arbeitsrecht, insbesondere bei Aufhebungsverträgen sowie bei Kündigungsschutzklagen, die mit einem Vergleich enden.

Hier geht es ans Eingemachte, denn die Höhe der Abfindung ist dabei Verhandlungssache. Wir wissen sehr genau, welche Abfindungshöhe in welchem Fall angemessen ist. Unsere erfahrenen und durchsetzungsstarken Verhandlungsexperten werden für Sie als Arbeitnehmer das Optimum herausholen!

Verhandlungsgeschick gehört genauso zu einem guten Anwalt wie exzellente Rechtskenntnisse. Von unseren Anwälten für Arbeitsrecht erfahren Sie, welche Abfindung für Sie angemessen ist!

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Mobbing am Arbeitsplatz – Wir stehen an Ihrer Seite!


Kein Arbeitnehmer muss Mobbing im Beruf einfach hinnehmen. Dauernde Schikanen, systematische Ungerechtigkeiten und unablässiger sozialer Druck machen krank. Mobbing ist weit verbreitet, nicht selten sind Vorgesetzte beteiligt.

Dabei ist die Gesetzeslage klar: Ein Arbeitgeber, der Mobbing duldet oder gar selbst begeht, verletzt seine Pflicht und ist dem betroffenen Arbeitnehmer gegenüber grundsätzlich schadenersatzpflichtig. Das ergibt sich aus dem Gesetz. Wenn Sie selbst Mobbing ausgesetzt sind, ist die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft Ihr bester Verbündeter: Als Anwälte für Arbeitsrecht wissen wir genau, wie man Mobbing protokolliert, den Arbeitgeber zum Handeln bewegt oder Schadenersatz geltend macht.

Wenn Sie genug davon haben, gemobbt zu werden, ist ein Anwalt die wirksamste Lösung.

Ihr Arbeitgeber zahlt nicht oder zu wenig?


Ihr Arbeitgeber hat die Pflicht, Ihnen den vertraglich vereinbarten Lohn oder das Gehalt zu zahlen, und zwar fristgerecht. Sie sollten es nicht einfach hinnehmen, wenn Sie Ihr Geld nicht pünktlich bekommen. Ganz gleich, ob es sich um einen kompletten Lohn, mehrere Löhne oder nicht die gesamte Ihnen zustehende Summe handelt. Ebenso gilt dies, wenn der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz nicht eingehalten wird.

Unsere erfahrenen Anwälte für Arbeitsrecht werden Ihren Chef mündlich oder schriftlich zur Zahlung auffordern und wenn nötig die Ihnen als Arbeitnehmer zustehende Summe vor Gericht einklagen. Ob das Vorgehen energisch oder mit Fingerspitzengefühl erfolgt, hängt ganz von Ihnen, Ihrer Situation und Ihren Wünschen ab. Wenn sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht meldet, werden auch kaltschnäuzige Arbeitgeber oft schnell einsichtig.

Wir verhelfen Arbeitnehmern zu ihrem Recht


Es gibt keinen Grund, warum Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber von vornherein klein beigeben sollten. Natürlich muss jede Reaktion auf die eigene Interessenslage abgestimmt sein. Aber wenn es um das eigene Geld und berechtigte Forderungen geht, bringt eine konsequente Vorgehensweise am ehesten Erfolg. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Bauer und seine erfahrenen Kollegen in Hannover, Hamburg, Bremen, Berlin, Frankfurt am Main und Hameln sind dafür genau der richtige Ansprechpartner. Wir wissen, wie man die Mittel des Rechts wirksam einsetzt, haben jahrelange Erfahrung im Arbeitsrecht und sorgen dafür, dass auch Sie zu Ihrem Recht kommen.

Die Kontaktaufnahme zur Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft kostet Sie nichts. Wenn Sie warten, können Ihre Ansprüche schnell verloren sein. Rufen Sie am besten noch heute an!

Arbeitnehmer Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat 4,18 von 5 Sternen 47 Bewertungen auf ProvenExpert.com