Anwalt für Arbeitgeber

Anwalt für Arbeitgeber
  • Prüfung und Gestaltung von Verträgen
  • Durchsetzung von Kündigungen
  • Abwehr von Kündigungsschutzklagen
  • Kündigung einer Betriebsvereinbarung
  • Beratung zu Fragen im Arbeitsrecht
  • Vertretung im Arbeitgeberstrafrecht

 

Beratung und Vertretung von Arbeitgebern im Arbeitsrecht. Jetzt Kontakt aufnehmen!

pragmatische Lösungen

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Wir vertreten Sie als Arbeitgeber!


Als Arbeitgeber erwarten Sie von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht nicht nur Expertise im Arbeitsrecht, sondern auch Diskretion, Professionalität und vor allem Ergebnisse. Die Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft blickt auf eine langjährige praktische Erfahrung in der Vertretung von Arbeitgebern – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht – zurück. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht hat Rechtsanwalt Bauer eine ganzheitliche Sicht auf die für Sie relevanten Fragestellungen und kann zeitnahe und zielführende Lösungen für Sie als Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmern oder dem Betriebstrat durchsetzen!

Unsere Kompetenzen im Arbeitsrecht für Arbeitgeber

  • Vertretung im Arbeitgeberstrafrecht
  • Kündigung von Betriebsvereinbarungen
  • Kündigung von Betriebsratsmitgliedern
  • Rechtssichere Vertragsgestaltung
  • Abmahnungen von Arbeitnehmern
  • Ausspruch von Kündigung aller Art
  • Aufhebungsverträge
  • Massenentlassungsanzeigen
  • Abwehr von Lohn- und Gehaltsforderungen
  • Abwehr von Mobbingvorwürfen
  • Beratung bei Umstrukturierungsmaßnahmen
  • Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung
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Arbeitgeber Vertretung – schnell und kompetent


Als Fachanwalt für Arbeitsrecht garantiert RA Bauer Ihnen eine fachkundige Beratung im Arbeitsrecht auf exzellentem Niveau. Dies gilt auch für seine Kollegen der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Wir zeigen Ihnen als Arbeitgeber dabei stets verschiedene Möglichkeiten und Optionen auf. RA Bauer ist selbst Kanzleiunternehmer und Arbeitgeber. Unsere Anwälte im Arbeitsrecht kennen nicht nur Unternehmen und Arbeitgeber als Kunden, sie kennen Ihre Anliegen als und schwierige Situationen mit Arbeitnehmern und Betriebsräten. Vor allem aber kennen wir die Möglichkeiten, die sich für Sie als Arbeitgeber aus den verschiedenen möglichen Konstellationen im Arbeitsrecht ergeben.

Sie sind Arbeitgeber und stehen vor einem Problem? Kontaktieren Sie unsere Kanzlei! Wir helfen Ihnen als Arbeitgeber dabei bundesweit von unserem Kanzleisitz in Hameln aus!

Der Anwalt in Ihrer Nähe - Deutschlandweite Vertretung

Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht

„Ich bin Markus Bauer und Inhaber der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft. Wir bieten Ihnen exzellente Fachkenntnisse im Arbeitsrecht und eine langjährige Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmern. Zudem garantieren wir Ihnen ein außergewöhnliches Maß an strategischem Durchsetzungsvermögen und Mandantenorientierung.

Machen Sie keine Abstriche an der Qualität Ihrer anwaltlichen Beratung. Wir sorgen für schnelle und praktische Lösungen Ihrer Probleme im Arbeitsrecht als Arbeitgeber!

Beratung für Arbeitgeber zum Beenden von Arbeitsverhältnissen


Unsere Kanzlei für Arbeitsrecht behält bei einer Kündigung oder einem Aufhebungsvertrag gegenüber einem Arbeitnehmer für Sie als Arbeitgeber vor allem Ihre Ziele im Auge und setzt diese konsequent durch! Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht kennen Kündigungen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgeberperspektive und können Ihnen so von Beginn an helfen, eine Lösung zu finden, mit der beide Seiten leben können. So können Sie als Arbeitgeber oft folgende Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

Sie wollen bei der Kündigung eines Mitarbeiters auf Nummer sicher gehen, kontaktieren Sie uns!

Falls der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagt, vertritt unsere Kanzlei Ihre Interessen als Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht ebenso. Wir haben zahlreiche Arbeitnehmer in Kündigungsschutzprozessen vertreten und kennen so auch die Perspektive der Gegenseite. Unsere kombinierte praktische Erfahrung mit Kündigungen auf Arbeitnehmer- wie auf Arbeitgeberseite sowie die arbeitsrechtlichen Fachkenntnisse bilden einen wichtigen Erfahrungsschatz, den wir Ihnen als Mandanten gerne zur Verfügung stellen. Dies gilt insbesondere für schwierige, emotional aufgeladene und sensible Fälle wie bei der krankheitsbedingten Kündigung, der verhaltensbedingten Kündigung, einer Verdachtskündigung und sonstiger personenbedingter Kündigungen.

Das Arbeitsrecht macht es Arbeitgebern nicht immer einfach, Arbeitsverhältnisse zu beenden, selbst wenn der Abschied von einem Mitarbeiter aus Arbeitgeberperspektive unausweichlich und längst gerechtfertigt ist. Als erfahrene und versierte Anwälte im Arbeitsrecht wissen wir bei der Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, welche Möglichkeiten Sie in welchem konkreten Fall haben und wie Sie vorgehen sollten! Wir beraten Sie zu Ihren Optionen hinsichtlich ordentlicher Kündigung, außerordentlicher Kündigung, oder Aufhebungsverträgen mit flexibel verhandelbaren Konditionen.

Formfehler in der Kündigung vermeiden

Ein großer Anteil von Kündigungen, die der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ausspricht, scheitert nicht daran, dass die Trennung arbeitsrechtlich unmöglich war, sondern an Formfehlern in der Kündigung oder einer fehlerhaften Durchführung der Kündigung.

Das Risiko, Formfehler in der Kündigung oder bei deren Abläufen zu begehen, ist in komplexen Kündigungsfällen besonders hoch. Kündigungen aufgrund dauerhafter Erkrankung, außerordentliche Kündigungen, Verdachtskündigungen oder eine Kündigung wegen groben Fehlverhaltens eines Mitarbeiters bietet für Sie als Arbeitgeber zahlreiche Fallsticke. Dies gilt ebenso für Mitarbeiter, die durch das Gesetz einen besonderen Kündigungsschutz aus wichtigen Gründen innehaben wie Schwangere, Schwerbehinderte, Auszubildende oder Mitglieder des Betriebsrats.

In diesen Fällen ist es entscheidender Bedeutung, frühzeitig einen Rechtsanwalt mit Fachkenntnissen im Arbeitsrecht einzuschalten und sich abzusichern.

Für Sie bringt das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts mit Kenntnissen im Arbeitsrecht folgende zwei Vorteile:

  1. Es wird verhindert, dass Formfehler und taktische Versäumnisse später für Sie zum Boomerang werden. Typische Beispiele sind die fehlende Anhörung des Betriebsrats, zu kurze Fristen bei der Sachverhaltsaufklärung für eine Verdachtskündigung, oder ein versäumtes Angebot zum betrieblichen Eingliederungsmanagement vor der Trennung von einem chronisch erkrankten Mitarbeiter.
  2. In vielen Fällen kommt es auf die Kombination verschiedener Optionen an, um für unterschiedliche Szenarien vorzusorgen. So sollte in der Regel zusätzlich zu einer außerordentlichen Kündigung auch die ordentliche Kündigung ausgesprochen werden. Dabei müssen Sie besondere Aspekte wie die Frist oder Rechte des Betriebsrats im Blick behalten und kennen. Sinnvoll ist es oft, flankierend zur in Aussicht gestellten betrieblichen Kündigung einen genau passenden Aufhebungsvertrag oder eine Änderungskündigung anzubieten, um diese als zweite Option in der Hand zu haben.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht kennen Ihre Optionen als Arbeitgeber und helfen Ihnen, Kündigungen ohne Formfehler zu formulieren sowie eine Trennung vom Mitarbeiter durchzusetzen. Wir betrachten auch komplizierte und emotional aufgeladene Fälle in Ihrem Betrieb sachlich und finden eine Lösung, die Ihre Ziele als Arbeitgeber im Fokus hat.

Zufriedene Mandanten unserer Kanzlei

Taktisch kluge Prozessführung für Sie als Arbeitgeber

Egal, wie form- und fristgerecht Sie vorgehen, kein Arbeitgeber kann dauerhaft den Ernstfall einer Auseinandersetzung vor dem Arbeitsgericht vermeiden! Insbesondere Kündigungsschutzklagen durch Arbeitnehmer ziehen für Sie unausweichlich ein Verfahren vor Gericht nach sich. Weitere uns gut bekannte Fälle sind Ansprüche auf Zahlung von Lohn- oder Gehaltsbestandteilen oder die Gewährung von Vergünstigungen oder Schadenersatzforderungen aufgrund von behaupteter Diskriminierung oder von Mobbing.

Für Sie als Arbeitgeber gilt es oft, diese vor dem Arbeitsgericht geltend gemachten Forderungen abzuwehren. So kann Ihr Unternehmen nicht nur bares Geld sparen, Sie zeigen auch, dass Sie sich gegen unangemessene und unberechtigte Arbeitnehmerforderungen zu wehren wissen und erzeugen somit eine Signalwirkung an andere Arbeitnehmer. Eine erfolgreiche Prozessführung am Arbeitsgericht festigt also Ihre interne Stellung als Arbeitgeber.

Das Arbeitsrecht sieht zahlreiche Möglichkeiten vor, solche Forderungen als Arbeitgeber erfolgreich abwehren zu können. Wir kennen diese Instrumente und wichtige Spitzfindigkeiten in Gesetz und Rechtsprechung zum Arbeitsrecht und nutzen diese für Sie. Außerdem führen unsere erfahrenen Anwälte im Arbeitsrecht Gerichtsprozesse strategisch und wissen, wann Sie welche Mittel ausspielen müssen, um einen Prozess zu Ihren Gunsten zu entscheiden!

Wir helfen Ihnen bundesweit vor allen deutschen Arbeitsgerichten!

Arbeitgeberorientierte Arbeitsvertragsgestaltung


Arbeitsverträge unterliegen in den meisten Fällen der Inhaltskontrolle des AGB-Rechts und müssen ein hohes Maß an Formerfordernissen einhalten. Das Problem: Häufig zeigen die Klauseln im Arbeitsvertrag erst nach Jahren, ob sie wirklich belastbar sind.

Typische Fallstricke im Arbeitsrecht sind für Sie als Arbeitgeber beispielsweise zu weitreichenden Formulierungen, die zwar Ihren Interessen sehr weit entgegenkommen, im Ernstfall aber an der Inhaltskontrolle scheitern, etwa zu Überstundenregelungen, zu Ausschlussfristen, zur Rückzahlung von Weiterbildungskosten oder zu einem Widerspruchsvorbehalt. Entsprechende Formulierungen oder Klauseln in Arbeitsverträgen können für Sie als Arbeitgeber nicht selten mit unerwarteten Zahlungen an den Arbeitnehmer enden. Auch bei einer Änderungskündigung, einer Vereinbarung über Betreuungskostenzuschüsse, einer Dienstwagenvereinbarung oder einer Bonusregelung sorgen fehlerhafte oder ungünstige Formulierungen später leicht für Ärger und Folgekosten.

Unsere Kanzlei mit Expertise im Arbeitsrecht gestaltet für Sie Arbeitsverträge, die an die aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte angepasst sind und dabei die Arbeitgeberwünsche so weit wie möglich umsetzen. Eine Investition in anwaltlich erstellte Arbeitsverträge oder Textmuster für Arbeitsverträge schließt das Risiko auf unerwartete Folgekosten und Zahlungen an Mitarbeiter für Sie als Arbeitgeber aus. Sehen Sie Arbeitsverträge von unseren Rechtsanwälten für Arbeitsrecht als Teil Ihres Risikomanagements!

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Unternehmerisch sinnvolle Lösungen im Mitbestimmungsrecht


Mitbestimmungsrecht und kollektives Arbeitsrecht sind ein Gebiet für Fachleute. Hier geht es für Sie als Arbeitgeber nicht mehr um überschaubare Einzelfälle. Unzureichend formulierte Betriebsvereinbarungen oder ein eskalierender Konflikt mit dem Betriebsrat, der rechtlich nicht gelöst wird, können für Sie als Arbeitgeber weitreichendere Folgen haben. Mitbestimmungsrechtliche Fehler können sich nachhaltig negativ und direkt auf das Unternehmensergebnis auswirken, da sie nicht nur einen einzelnen Arbeitsvertrag betreffen, sondern für eine Vielzahl von Arbeitnehmern gelten.

Es lohnt sich daher, bereits bei den innerbetrieblichen Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen und anderen mitbestimmungsrechtlich relevanten Themen einen erfahrenen Rechtsanwalt im Arbeitsrecht hinzuzuziehen, um für Sie als Arbeitgeber nachteilige und folgenhafte Einigungen zu verhindern.

Unsere Rechtsanwälte mit Schwerpunkt Arbeitsrecht helfen Ihnen als Arbeitgeber sowohl bei der Gestaltung Ihrer Betriebsvereinbarung und bei Problemen mit dem Betriebsrat als auch bei konkreten Auseinandersetzungen hierzu vor den Arbeitsgerichten. Wir kombinieren hierbei jahrelang praktische Erfahrung in solchen Fällen, arbeitsrechtliche Expertise und zielstrebiges Verhandlungsgeschick für die Erreichung Ihrer Ziele als Arbeitgeber miteinander!

Arbeitsrechtliche Beratung bei Betriebsübergang oder Unternehmensverkauf


Die Umstrukturierung eines Unternehmens, eine Ausgliederung oder die Übernahme von Betriebsteilen müssen auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht präzise und vorausschauend begleitet werden. Als Unternehmer erscheinen die hierzu notwendigen Abläufe und Prozess oft unübersichtlich, sie bedürfen jedoch einer ganzheitlichen und fachkundigen Betrachtung. Hierbei müssen, um eine betriebswirtschaftlich sinnvolle Lösung zu finden, insbesondere arbeitsvertragliche Ansprüche von Arbeitnehmern sowie viele weitere rechtliche Fallstricke beachtet werden.

Nicht selten gehen o.g. Vorhaben mit einer Betriebsstillegung einher, die die Gestaltung von Sozialplänen, die Durchführung von Massenentlastungen, die Gründung von Transfergesellschaften oder die Beantragung von Transferkurzarbeitergeld erfordert.

Wir bieten Ihnen als Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH eine ganzheitliche arbeitsrechtliche Absicherung Ihrer unternehmerischen Transaktion. In unserer Kanzlei für Arbeitsrecht haben wir in der Vergangenheit zahlreiche Unternehmen und Arbeitgeber bei Betriebsübergängen, Unternehmensverkäufen und Betriebsschließungen betreut und erfolgreich als Partner im Arbeitsrecht abgewickelt!

Compliance-Beratung und Compliance-Schulungen für Arbeitgeber und Unternehmen


Compliance hat im Bereich Human Resources längst eine zentrale Bedeutung. Sie ist verantwortlich dafür, dass im Personalwesen und in der Lohn- und Gehaltsabrechnung die Voraussetzungen für korrekte, rechts- und regelkonforme Abläufe bestehen. Um Ihre Sorgfalts- und Aufsichtspflichten zu erfüllen, sollten insbesondere Arbeitgeber und Unternehmer auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht Compliance-Kontrollsysteme einführen. Für Arbeitgeber stellen etablierte und gute Compliance-Systeme zusätzlich eine Möglichkeit dar, im Falle arbeitgeberstrafrechtlicher Vorwürfe oder bei Ansprüchen aus persönlicher Haftung im Ernstfall entscheidende Vorteile zu erlangen.

Unsere erfahrenen Rechtsanwälte im Arbeitsrecht beraten hinsichtlich bestehender Compliance Systeme und Regelungen im Unternehmen sowie zur Optimierung dieser und schulen Sie und Ihre Mitarbeiter gezielt in Compliance-Themen.

Wir beraten Sie bundesweit zur arbeitsrechtlichen Compliance!

Arbeitgeber Zuletzt aktualisiert: 01.06.2023 von Bauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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